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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  DJ - Team "BC-Project" (Stand 01.01.2023)

Nachfolgend kann jeder Interessent / Auftraggeber, die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen und erklärt sich mit allen Punkten aus den Geschäftsbedingungen einverstanden, sobald er mündlich oder schriftlich zu einem Angebot zustimmt.

1) Partner / Angebote / Abschluss / Vorauszahlung / Widerruf / Inhalt der Dienstleistung

Der Auftraggeber führt ein Geschäftsverhältnis mit Heiko Carsten Zander, nachfolgend BCP genannt, es ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Auftraggeber kann sich darauf verlassen, dass BCP seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Auftraggebers wahrt, soweit BCP dazu im Einzelfall imstande ist.

Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

Zur Erstellung eines Angebotes und einer evtl. Auftragsbestätigung wird ihr Vorname und Name, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl und die Stadt / der Ort von BCP benötigt. Wie BCP mit der Speicherung und Verarbeitung umgeht, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von BCP.

Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 14 Tage.

Bei jeder Buchung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist BCP nicht weiter an die Leistungen gebunden.

Sollte der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, so ist die unterschriebene Auftragsbestätigung spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.

Die Auftragsbestätigung wird bei Unterzeichnung durch den Auftraggeber und BCP, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung, rechtskräftig.

Der Auftraggeber kann als Verbraucher / Privatperson die unterzeichnete Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei BCP ohne Angaben von Gründen schriftlich und auf dem Postweg widerrufen.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Auftraggeber beauftragt BCP zur Bereitstellung der mobilen Diskothek inklusive aller technisch notwendigen Gerätschaften (Boxen, Verstärker, Mischpult, Mikrofone). Sofern nicht anders vereinbart wird eine professionelle Audioanlage mit verschiedenen Lichteffekten zur Verfügung gestellt. Die musikalische und lichttechnische Gestaltung der Veranstaltung wird durch BCP sichergestellt.

Die Benutzung einer Nebelmaschine ist dann möglich, wenn der Auftraggeber dies mit dem Inhaber des Veranstaltungsraumes geklärt hat, ob eine Nebelmaschine zum Einsatz kommen kann (Rauchmelder oder Rauchmeldeanlagen, etc.).

Ist die Benutzung möglich, entscheidet der Auftraggeber darüber, ob er diese Dienstleistung zusätzlich zur Musik- und Lichtanlage von BCP in Anspruch nehmen möchte. Hier handelt es sich um eine Inklusivleistung, die keine weiteren Kosten mit sich bringt.

2) Rücktritt von der Auftragsbestätigung / Stornierung der Buchung

Ein Rücktritt von der Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

- Stornierung über 6 Monate vor dem Buchungsdatum: Keine Berechnung
- Stornierung innerhalb 1-6 Monate vor Buchungsdatum: 50 Euro Ausfallgage
- Stornierung weniger als 1 Monat vor dem Buchungsdatum: 100 Euro Ausfallgage

Rücktritt seitens BCP von der Auftragsbestätigung ist nur eingeschränkt möglich und wird wie folgt geregelt:

Steht BCP aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist BCP verpflichtet den Auftraggeber von vereinbarten Zahlungen in der Auftragsbestätigung vollständig zu befreien.

Sollte BCP aus schwerwiegenden persönlichen und unverschuldeten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen können, wird BCP nach Möglichkeit bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne für die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu können. Dieser Fall entbindet den Auftraggeber vollständig von ausstehenden Zahlungen.

3) Haftung bei Schäden

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Equipment von BCP, die durch den Auftraggeber oder dessen Gäste entstehen.
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch BCP verursacht worden ist.

Wird vom Auftraggeber oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, so wird von BCP keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienungsfehler übernommen. Die Haftung liegt allein beim Auftraggeber.

BCP übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Gehör- oder Augenschäden beim Auftraggeber, Gästen, Servicekräften und Musikbestellern. Achten Sie bitte auf ihre Kinder und Kleinkinder und halten Sie ausreichend Abstand von den Lautsprechern und der Nebelmaschine, sowie sonstigem Equipment.

Sofern BCP durch nicht durch BCP zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen, technischer Gründe) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt von der Auftragsbestätigung, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist BCP berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.

4) Auf- und Abbau sowie Besonderheiten am Veranstaltungsort

Die Veranstaltung wird, wie mit dem Auftraggeber im Vorfeld vereinbart, durchgeführt. Hierbei werden besondere Musikwünsche des Auftraggebers, soweit möglich, berücksichtigt. Der Anfangs- und ggf. Endzeitpunkt sowie der Veranstaltungsort sind BCP vor Auftragsvergabe bekannt zu geben. BCP wird die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen gestalten und flexibel auf Kundenwünsche reagieren.
Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und stellt einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung oder ihm werden die Parkkosten in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen und haftet allein für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

Der Auf- und Abbau der BCP Anlage (Ton- & Lichttechnik, evtl. Nebelmaschine) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung durch BCP. Der Aufbau muss ab 1,5  Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich sein. Der Auftraggeber oder die Gäste haben keine Befugnis, die Technik ohne Erlaubnis von BCP selbstständig zu bedienen oder auf- und abzubauen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V Schuko sowie ausreichend sichere Stellfläche für das Equipment zur Verfügung stehen.

Der Stromanschluss muss ausschließlich für die technische Anlage von BCP zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.

Bei Aufträgen im Freien trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte durch die Auftragsbestätigung vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz muss Trockenheit und eine Temperatur von mindestens 10°C gewährleisten.

5) Sonstige Bestimmungen

BCP überträgt dem Auftraggeber das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakate, Flyern, etc. den Künstlernamen‚ Mobiles DJ - Team BC-Project, zu veröffentlichen. BCP ist ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen. BCP ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor, während oder nach einer Veranstaltung in einer BCP frei wählbaren Form z.B. Aushändigung von Visitenkarten zur Kundenneugewinnung zu machen.

Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von BCP zu Werbezwecken veröffentlicht. Dabei achtet BCP auf das Recht des eigenen Bildes, fragt im Angebot vorher nach, ob das Anfertigen von Bildmaterial seitens des Auftraggebers gestattet ist. Bilder, die BCP auf der Homepage veröffentlicht, sind teilweise bearbeitet, insofern, als dass Personen auf diesen Bildern unkenntlich gemacht werden, um das Recht am eigenen Bild zu wahren. Es werden lediglich Bilder genutzt, die BCP selbst angefertigt hat.

6) Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in EUR. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.

Die Dienstleistung ist während oder nach Ende der Veranstaltung in bar bei BCP zu begleichen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7) Anmeldung der Veranstaltung

Der Auftraggeber versichert, dass er die Veranstaltung bei allen dazugehörigen Behörden / Ämter angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist, und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern (CDs) und MP3-Dateien durch BCP fällig werden können.

Privatfeiern wie Hochzeiten oder Geburtstage sind in der Regel von der GEMA befreit.

BCP besitzt eine DJ - Lizenz, abgeschlossen mit der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mit Sitz in Berlin.

8) Verpflegung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, BCP über die Veranstaltungsdauer entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) und angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte BCP die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

9) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen BCP und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Neustadt (Hessen) vereinbart.

10) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Auftragsbestätigung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Schluss der Auftragsbestätigung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Auftragsbestätigung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die in der Auftragsbestätigung genannten Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Auftragsbestätigung als lückenhaft erweist.

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